
Das Angebot der vollstätionären Adaption ist Bestandteil der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Suchtkranker gem. den Bestimmungen der SGB V und VI in der Leistungsträgerschaft der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger.
Entsprechend der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ von 04.05.2001 bestehen als Ziele, eine dauerhafte Abstinenz zu erreichen und zu erhalten, körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen und die möglichst dauerhafte Eingliederung in Arbeit, Beruf, Schule und Gesellschaft zu erhalten bzw. zu erreichen.
Die psychotherapeutischen Behandlungselemente werden in dieser Phase der medizinischen Rehabilitation ergänzt durch die Arbeit zur Erreichung der beruflichen und sozialen Eingliederung. Die dabei angebotene Unterstützung muss auf die spezifische Situation jedes Einzelnen abgestimmt sein.
Adaption ist die aktive Auseinandersetzung mit der Alltags- und Arbeitsrealität, d.h. die in der „intensivstationären“ Therapiephase I (=Fachklinik) erreichten „Erfolge“ werden eprobt und stabilisiert.
Die Patienten benötigen stabilisierende und fördernden Hilfestellungen i.S. einer kontinuierlichen Begleitung und Unterstützung, um ihre Belastbarkeit im Alltag zu fördern und zu stärken. Erfahrungen der überdauernden Kontinuität des eigenen Handelns und erfolgreichen Bewältigens von schwierigen Situationen sollen ermöglicht werden.
Den Patienten wird die Möglichkeit gegeben, sich mit der psychotherapeutischen / psychosozialen / soziotherapeutischen Unterstützung der Adaptionseinreichtung in den Alltag zu integrieren.
Hier sind von besonderer Bedeutung: