

Negative Zuschreibungen werden in der Regel schnell angenommen, sie sind sehr vertraut. Wir versuchen, hier einen Gegenpol zu setzen und den Fokus darauf zu richten, was der Einzelne kann, wo Fähigkeiten sind.
Ziele sind eine Stärkung des Selbstvertrauens, eine Stärkung der Beziehungsfähigkeit, ein konstruktiver Umgang mit Kritik und eine sinnvolle(re) Gestaltung des Alltags.
Wir schließen mit dem Einzelnen einen Behandlungsvertrag über die Leistungen der ARS ab, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festgehalten werden. Vorab findet ein Auswahlgespräch zur Überprüfung der Erfolgsaussichten statt. Punkte, die im Behandlungsvertrag Beachtung finden, sind u.a.:
Rückfälle werden dem Leistungsträger mitgeteilt und können zur vorzeitigen Beendigung der Maßnahme führen. Um die Abstinenz zu überprüfen, führen wir regelmäßig Urin- und Atemkontrollen durch.
Hinweis: Die ARS ist gem. § 35 BtMG anerkannt.
ARS ALS BEHANDLUNGSMÖGLICHKEIT FÜR SUBSTITUIERTE DROGENABHÄNGIGE
Anfang 2003 erfolgte durch die WAG die Anerkennung als ambulante medizinische Rehabilitationseinrichtung für substituierte Drogenabhängige.
Mit der Möglichkeit der vorübergehenden substitutionsgestützten Rehabilitation erschließt sich ein neues Hilfsangebot. Voraussetzung ist die Beikonsumfreiheit von mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Es werden Klienten erreicht, die bisher an Rehabilitationsleistungen nicht teilnehmen konnten.