AUSGANGSLAGE



Das ambulante Betreute Wohnen für abhängigkeitskranke Menschen ist eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen gem. § 39, 40 BSHG, § 55 SGB IX und § 53 SGB XII mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und zu sichern (hier: Abhängigkeitserkrankung gem. ICD 10-F.10-F.19, F.50).

Es ist als ein am Bedarf der betreuten Person orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot zu verstehen, dass sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich des Wohnens bezieht und der beruflichen und sozialen Integration dient. Es handelt sich um ein gemeindeintegriertes Hilfeangebot, das der betreuten Person ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung in Herne ermöglicht.

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Motivation der Klienten, sich mit den Möglichkeiten / Hilfen des Betreuten Wohnens einen Rahmen für suchtmittelfreie und sozial abgesicherte Zukunft erarbeiten und aufbauen zu wollen.




Dies meint im einzelnen:

  • Bereitschaft zum Aufbau von tragfähigen drogenfreien Kontakten / Beziehungen (Netzwerkarbeit)
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Normen und Werten
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion (d.h. realistische Selbsteinschätzung und Einschätzung der Realität)

BETREUUNGSLEISTUNGEN
sin
d u.a. einzelfallbezogene Hilfeleistungen wie

  • Einzelbetreuung / Beratung

Für den Klienten steht eine psychosozial tätige Fachkraft zur Verfügung. Sie ist in der Regel verantwortlich für den Ablauf der Betreuungsplanung und die Betreuung.

  • Krisenintervention 

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Betreuten Wohnens in krisenhaften bzw. als krisenhaft erlebten Situationen interventiv tätig zu werden.